Förderung von Beratungsleistungen über die Ellipsis GmbH
Auf der Grundlage der Richtlinien des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Mittelstandsförderung – Verbesserung der unternehmerischen Leistungsfähigkeit vom 2. April 2008 übernimmt die Ellipsis GmbH als Qualitätssicherer die Bearbeitung der Anfragen von Unternehmen zur Förderung von Beratungsleistungen.
Dabei geht es um Intensivberatung/Coaching und um Außenwirtschaftsberatung. Wir registrieren die Anfragen der Unternehmen und ermitteln gemeinsam mit ihnen den konkreten Beratungsbedarf. Darauf aufbauend prüfen wir die Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit der Beratungsaufgabe und helfen bei der Bestimmung des Leistungsumfanges der Beratung.
Die Unternehmen können bei der Suche nach einem geeigneten Berater auf die Ellipsis-Beraterbank zurückgreifen. Wir übernehmen dann auch die Abstimmung mit dem ausgewählten Berater inklusive der Anfragen bis hin zur Prüfung des Beratungsangebotes.
Umfang und Höhe der Zuwendung
Die Zuwendung wird als Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (Ausgaben für die Beratung zuzüglich der Qualitätssicherung) gewährt. Der Zuschuss beträgt bis zu 400 EUR je Tagewerk, maximal 50 % der Ausgaben. Die Anzahl der geförderten Beratungstage darf 60 Tagewerke pro Jahr nicht überschreiten. Innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren ist grundsätzlich eine Förderung von maximal 100 Tagewerken zulässig. Die zuletzt genannte Höchstgrenze erhöht sich um maximal 20 Tagewerke, sofern mindestens 20 Beratungstage den Schwerpunkt „Schutz vor Marken- und Produktpiraterie“ und/oder den Schwerpunkt „Unternehmensnachfolge“ betreffen.
Die Bearbeitung einer Förderanfrage umfasst folgende Schritte:
Antragsbearbeitung
- Erarbeitung der Formulare für das Unternehmen, Fixierung des Beratungszeitraumes, Darstellung der
Beratungskosten, Festlegung einzelner Beratungsschritte
- Übergabe der SAB-Antragsformulare und weiterer notwendiger Antragsunterlagen
- Entgegennahme der vom Kunden bestätigten Förderanträge und Prüfung der Vollständigkeit der Unterlagen
- Neben dem Antrag des Kunden sind bei der SAB, die durch den Qualitätssicherer zu erarbeitenden Unterlagen,
einzureichen:
- Stellungnahme des Qualitätssicherers zur beantragten Fördermaßnahme mit Bezug zur Beratungsaufgabe, und
Darstellung der Ergebnisse aus den durchgeführten Abstimmungen
- Vom Unternehmen bestätigter Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplan
- Gewerbeanmeldung und/oder Handelsregisterauszug
- Identitätsfeststellung des Kunden
Erarbeitung der Verträge mit dem Unternehmen und dem Berater
- Vertrag mit dem Unternehmen schließen
- Anzahlung erstellen und Zahlungseingang prüfen
- Vertragsabschluss mit dem Berater
- Sicherung des ordnungsgemäßen Ablaufes der geschlossenen Verträge
Beratung des Unternehmens/Rechnungslegung
- Monitoring des Beratungsablaufes, ggf. koordinierend eingreifen und notwendige Änderung dokumentieren sowie
SAB informieren gemäß abgestimmtem Verfahren
- Abstimmung zum Zwischenstand der Beratung
- Abwicklung Zahlungsverkehr (monatlich vom Unternehmen bestätigte Leistungsnachweise und
Beraterzwischenrechnungen prüfen und erfassen und Zwischenrechnungen an das Unternehmen stellen)
Beratungsabschluss
- Abschlussbericht prüfen (wurden vereinbarte Beratungsziele im Bericht für den Unternehmen nachvollziehbar
dargestellt, Unterschrift Berater), ggf. Überarbeitung veranlassen
- Bei Bedarf: Durchführung einer Abschlusspräsentation und Abschlussgespräch mit dem Unternehmen
- Bewertung der Beratung und des Berichtes sowie Umsetzung entsprechender Konsequenzen für die Berater,
Rückkopplung zur Pflege des Beraterpools
- Abrechnungsmodalitäten organisieren, prüfen und an Unternehmen weiterleiten, Zahlungsfluss überwachen
und sichern
- Abrufantrag und Verwendungsnachweis vom Unternehmen entgegennehmen, vollständige Bezahlung der
Rechnungen des gesamten Beratungsauftrages bestätigen und mit geprüftem Abschlussbericht bei der SAB
einreichen
Beratungsnachsorge/Prüfung der Kundenzufriedenheit
- Erfassen der Kundenzufriedenheit durch:
- Nachfrage bzw. Besuch nach 3 – 6 Monaten beim Unternehmen zur Feststellung der Wirkung der Beratung
- Evaluierung durch Versenden eines „Beurteilungsbogens“ an das Unternehmen je Beratungsaufgabe und
umfassende Auswertung der Eintragungen aus den Rückläufen sowie Übermittlung an die SAB zur weiteren
Auswertung entsprechend der mit dem SMWA vereinbarten Erfolgskontrolle
Kosten der Beratung
- Die Kosten der Beratung sollen 800 EUR je Tagewerk (entspricht 8 Stunden) nicht überschreiten.
Für die Kosten der Qualitätssicherung berechnen wir 80 Euro pro Tagewerk.
Den Förderantrag können Sie hier herunterladen.



